Grundlinien der Philosophie des Rechts
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Einleitung
„Was vernünftig ist, das ist wirklich; und was wirklich ist, das ist vernünftig.“ Dieser Satz aus der Vorrede der Rechtsphilosophie hat zwei Jahrhunderte des Streits ausgelöst. „Recht“ meint hier nicht nur das Gesetz, sondern alle Gestalten, in denen die Freiheit sich in der Welt verwirklicht. Das Buch hat drei Teile: das „abstrakte Recht“ über Eigentum, Vertrag und Unrecht; die „Moralität“ über Vorsatz, Absicht und Gewissen; und die „Sittlichkeit“, die höchste Verwirklichung der Freiheit, mit ihren drei Momenten Familie, bürgerliche Gesellschaft und Staat. Hegel war einer der ersten Philosophen, die die bürgerliche Gesellschaft gründlich analysierten, und er sah in der Marktwirtschaft den Widerspruch von wachsendem Reichtum und Armut. Die Vorrede schließt: „Die Eule der Minerva beginnt erst mit der einbrechenden Dämmerung ihren Flug.“ Die Philosophie begreift eine Zeit immer erst, wenn sie gereift ist.